Mas­ter

Die Regelstudienzeit des Masterstudiums beträgt 4 Semester. Es besteht aus 4 Pflichtmodulen mit einem Gesamtumfang von 24 LP, 5 Wahlpflichtmodulen mit einem Gesamtumfang von 40 LP, dem Nichttechnischen Modul mit einem Umfang von 6 LP, einer Studienarbeit mit einem Gesamtumfang von 15 LP sowie der Masterarbeit mit einem Gesamtumfang von 25 LP. Dabei steht die Masterarbeit regelmäßig am Ende des Masterstudienganges und muss in einem Zeitraum von insgesamt höchstens 6 Monaten angefertigt werden.

Insgesamt steht den Studierenden somit ein breites Spektrum an Wahlmöglichkeiten zur individuellen Schwerpunktbildung zur Verfügung. Insbesondere durch die Möglichkeit der Wahl einer Vertiefungsrichtung oder der alternativen freien Auswahl aus einem umfangreichen Wahlpflichtkatalog bestehen umfangreiche Wahlmöglichkeiten beim Erwerb von insgesamt 40 LP. Außerdem besteht eine große Themenauswahl für die anzufertigenden Studien- und Masterarbeiten, womit ingesamt 40 LP zu erbringen sind.

In der folgenden Tabelle sind alle Bestandteile des Masterstudiums im Überblick dargestellt, wenn keine Vertiefungsrichtung gewählt wird:

Wahl ei­ner Ver­tie­fungs­rich­tung

Die Studierenden können generell 5 Wahlpflichtmodule frei wählen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Vertiefungsrichtung zu wählen, die im Zeugnis ausgewiesen wird. Um eine solche Vertiefungsrichtung zu belegen, muss eine der folgenden Kombinationen von Wahlpflichtmodulen gewählt werden:

Vertiefungsrichtung Nanotechnologie

  • Nanotechnologie
  • Partikeltechnik
  • 3 weitere frei wählbare Wahlpflichtmodule

Vertiefungsrichtung Kunststofftechnik

  • Kunststoffverarbeitung
  • Kunststoffeigenschaften
  • 3 weitere frei wählbare Wahlpflichtmodule

Vertiefungsrichtung Verfahrenstechnik

  • Mehrphasenprozesstechnik
  • Prozessintensivierung und -simulation
  • 3 weitere frei wählbare Wahlpflichtmodule

In der folgenden Tabelle sind alle Bestandteile des Masterstudiums bei der Wahl einer Vertiefungsrichtung im Überblick dargestellt:

Wei­te­re Hin­wei­se:

Weitere Informationen finden Sie in den Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern.